Die Reform der Stromnetzentgelte könnte die Wasserstoffgestehungskosten um bis zu 6 Prozent erhöhen, wenn Kapazitätspreise eingeführt werden. Die Unsicherheit belastet die Wirtschaftlichkeit in einem bereits stockenden Wasserstoff-Markthochlauf.
Der Hochlauf der Elektrolysekapazität in Deutschland stagniert. Nur rund 180 Megawatt Elektrolyseleistung waren Anfang 2026 in Betrieb, obwohl das ursprüngliche Ausbauziel 10 Gigawatt bis zum Jahr 2030 betrug. Gleichzeitig steht die Branche vor zwei regulatorischen Reformen: der nationalen Netzentgeltsystematik (AgNes) und einer geplanten Änderung der EU-Strombinnenmarktverordnung.
Der Policy Brief „Electricity Network Charges and the German Electrolyzer Ramp-Up: Implications of the Ongoing Tariff Reform“ des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln (EWI) bewertet, wie sich die geplanten Netzentgeltänderungen auf die Gestehungskosten für grünen Wasserstoff auswirken würden. Er erscheint mit Förderung der Förderinitiative Wasserstoff und Moleküle der Gesellschaft zur Förderung des Energiewirtschaftlichen Instituts e. V. und wurde von Dr.-Ing. Ann-Kathrin Klaas erstellt.
Kapazitätspreise erhöhen Gestehungskosten um bis zu 6 Prozent
Der Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur (BNetzA) von August 2026 sieht für Elektrolyseure, die grünen oder kohlenstoffarmen Wasserstoff produzieren, ein kapazitätsbasiertes Sondernetzentgelt von 4 bis 7 Euro je Kilowatt und Jahr vor. In einer modellgestützten Analyse beziffert das EWI den resultierenden Anstieg der Wasserstoffgestehungskosten auf bis zu 6 Prozent gegenüber einem Referenzszenario ohne Netzentgelte. Nur etwa die Hälfte des Anstiegs entfällt direkt auf die Entgelte für Elektrolyseure. Der Rest ergibt sich aus geplanten Entgelten für Batteriespeicher und Erneuerbare-Energien-Anlagen, die die Strombezugskosten erhöhen.
Übergangsregelung setzt Projekte unter Entscheidungsdruck
Als kritisch bewertet der Policy Brief die Grandfathering-Klausel im Festlegungsentwurf: Eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten soll nur für Projekte gelten, bei denen die finale Investitionsentscheidung (FID) vor Veröffentlichung der Festlegung getroffen wurde, die für den 1. Januar 2027 geplant ist. Über 3 Gigawatt an Elektrolyseprojekten in Deutschland hatten diese Entscheidung bis zum Frühjahr 2026 noch nicht getroffen. Da weder die endgültige Fassung der Festlegung bekannt ist noch das genaue Datum der Veröffentlichung feststeht, das sich aufgrund von Verzögerungen im Prozess auch noch verschieben könnte, befinden sich viele Projekte unter einem kaum planbarem Entscheidungsdruck.
„Der Hochlauf der Elektrolysekapazität in Deutschland befindet sich in einer kritischen Phase. Die vorgesehenen kapazitätsbasierten Netzentgelte haben für sich genommen nur geringen Einfluss auf die Wasserstoffgestehungskosten. Angesichts der ohnehin angespannten Wirtschaftlichkeit vieler Projekte kann jedoch jede zusätzliche Kostensteigerung oder Einschränkung der entscheidende Faktor gegen eine Investitionsentscheidung sein“, sagt Dr.-Ing. Ann-Kathrin Klaas, Head of Research Area am EWI.
EU-Regulierungsentwicklung birgt zusätzliche Unsicherheit
Eine weitere Unsicherheit geht von der europäischen Ebene aus: Die EU-Kommission legte im Juli 2026 einen Änderungsvorschlag zur Strombinnenmarkt-Verordnung vor, der den bislang für die Sonderbehandlung von Elektrolyseuren maßgeblichen Artikel streicht. Müssten Elektrolyseure infolgedessen allgemeine Industrietarife zahlen, stünden die Wasserstoffgestehungskosten nach Berechnungen des EWI um bis zu 2 Euro je Kilogramm höher. Der durchschnittliche Kapazitätspreis für Industrieverbraucher im Übertragungsnetz in Deutschland liegt bei 76,7 Euro je Kilowatt und Jahr und damit rund zehnmal höher als der im AgNes-Prozess diskutierte Sondertarif. Hinzu käme ein mengenbasiertes Entgelt. Für die Anpassung der Verordnung gibt es bisher keinen Zeitplan.