Zum Hauptinhalt springen

EEG-E 2027 & Netzpaket verändern Investitionsanreize für EE

EEG-E 2027 & Netzpaket verändern Investitionsanreize für EE
Veröffentlicht am:11. Juni 2026

Die Maßnahmen im EEG-E 2027 und Netzpaket sollen den Ausbau erneuerbarer Energieträger stärker an Kosteneffizienz und Netzverträglichkeit ausrichten. Das EWI untersucht die Maßnahmen im Hinblick auf Investitionsanreize für Wind- und Solarprojekte.

Während das EEG-E 2027 auf einen kosteneffizienten Ausbau von erneuerbaren Energieträgern (EE) setzt, zielt das Netzpaket darauf ab, den EE-Ausbau räumlich stärker an Netzkapazitäten auszurichten und die Netzverträglichkeit neuer Anlagen zu verbessern. Zugleich bergen diese Maßnahmen aber auch Risiken für höhere Gebote, unterzeichnete Auktionen und damit steigende EEG-Kosten.

In der Analyse „EEG-Novelle 2027: Wie geht es weiter mit den erneuerbaren Energieträgern?“ analysiert ein Team des Energiewirtschaftlichen Instituts (EWI) an der Universität zu Köln, wie ausgewählte Maßnahmen im EEG-E 2027 und im Netzpaket auf Investitionsentscheidungen wirken. Im Fokus stehen Maßnahmen, die das Preisgebot in Auktionen direkt oder indirekt beeinflussen und damit relevant für den weiteren EE-Ausbau sowie die Entwicklung der EEG-Kosten sind.

Direkte und indirekte Maßnahmen beeinflussen das Preisgebot

Indirekte Maßnahmen aus dem EEG-E 2027 beeinflussen das Preisgebot über die Ausgestaltung der Auktionsparameter. Dazu zählen angepasste Höchstwerte und Ausschreibungsvolumina sowie die Einführung von Resilienzausschreibungen. Bei starkem Wettbewerb in der Auktion können diese Maßnahmen weiterhin kosteneffiziente Gebote ermöglichen. Lässt der Wettbewerb jedoch nach, können Gebote stärker in Richtung der Höchstwerte steigen und die erhöhten Ausschreibungsvolumina können die Unterzeichnung verschärfen.

Maßnahmen mit direkter Wirkung auf das Preisgebot stammen hauptsächlich aus dem Netzpaket und umfassen die Einführung von Cable Pooling im Rahmen der Priorisierung von Netzanschlüssen, die Einführung von Baukostenzuschüssen für Erzeuger und die Einführung des Redispatchvorbehalts in kapazitätslimitierten Gebieten. Das Preisgebot unter Wettbewerb entspricht in etwa den Stromgestehungskosten, welche die annualisierten Gesamtkosten ins Verhältnis zu den erwarteten Volllaststunden setzen. Cable Pooling kann dabei die Kapitalkosten des Netzanschlusses senken, indem mehrere Anlagen denselben Netzverknüpfungspunkt nutzen. Dadurch können Preisgebote niedriger ausfallen. Baukostenzuschüsse beschreiben die einmalige Beteiligung des Anlagenbetreibers an den Netzausbaukosten und erhöhen die Kapitalkosten, insbesondere an netzkritischen Standorten. Dadurch können netzgünstige Standorte wettbewerbsfähiger werden. Bei dem Redispatchvorbehalt erfolgt der Anschluss neuer Anlagen in kapazitätslimitieren Gebieten nur unter Verzicht auf finanziellen Ausgleich bei Redispatchmaßnahmen. So beeinflusst er die erwarteten vergütungsfähigen Stunden und erhöht das Erlösrisiko für den Betreiber, wodurch das Preisgebot ansteigt.

Zweiseitige Differenzverträge verändern die Gebotslogik

Eine zentrale Änderung im EEG-E 2027 ist die Einführung zweiseitiger Differenzverträge. Anders als bei der gleitenden Marktprämie werden Erlöse oberhalb des anzulegenden Werts, welcher dem individuellen Preisgebot entspricht, abgeschöpft, wenn der technologiespezifische Jahresmarktwert darüber liegt. Die Abschöpfung erfolgt dynamisch, da dem Betreiber in jeder Viertelstunde ein Mindesterlös in Höhe seiner marginalen Kosten zugesichert wird. Die stundenkonstante Rückzahlung in kWh wird rückwirkend für ein Jahr berechnet und ergibt sich aus der Differenz des technologiespezifischen Jahresmarktwert und dem anzulegenden Wert.

Unter der gleitenden Marktprämie konnten erwartete Mehrerlöse aus Hochpreisphasen zu Geboten unterhalb der Stromgestehungskosten führen. Zweiseitige Differenzverträge begrenzen diese Mehrerlöse. „Unter der Annahme des existierenden Wettbewerbs in der Auktion ist davon auszugehen, dass das Preisgebot unter zweiseitigen Differenzverträgen höher ausfällt als unter der gleitenden Marktprämie. Wie viel höher dieses liegt, hängt dabei vom individuellen Verhältnis zwischen den wegfallenden Mehrerlösen und sich gleichzeitig verändernden Kapitalkosten ab“, so Dr. Lisa Just, die die Analyse gemeinsam mit Sylwia Bialek-Gregory, Ph.D., Merit Dressler und Pia Hofmann-Willers durchgeführt hat.

Ausschreibungsvolumina scheinen zielkonform, Kostenwirkung offen

Für Wind an Land und Freiflächen-PV könnten die Ausbauziele grundsätzlich über die vorgesehenen Ausschreibungsvolumina erreicht werden. Risiken ergeben sich jedoch aus dem Redispatchvorbehalt, durch den das Investitionsrisiko ansteigt. Kleine PV-Aufdachanlagen spielen weiterhin eine wichtige Rolle bei der Erreichung des Ausbauziels für PV.
Für die EEG-Kosten sind gegenläufige Effekte zu erwarten. Abschöpfungserlöse aus zweiseitigen Differenzverträgen, die Streichung der Einspeisevergütung für kleinere Solaranlagen, stärkere Direktvermarktung und angepasste Ausschreibungsvolumina könnten den Bundeshaushalt entlasten. Gleichzeitig könnten der Redispatchvorbehalt, Baukostenzuschüsse oder geringerer Wettbewerb die Förderkosten erhöhen. Die Netto-Wirkung lässt sich daher ohne quantitative Modellierung nicht eindeutig bestimmen.