Für die Umsetzung der RED-III-Industriequote in Deutschland werden verschiedene Vorschläge diskutiert. Der regulatorische Ansatz entscheidet über Wettbewerbsfähigkeit und Transformationsdynamik, zeigt eine neue Analyse des EWI.
Die Industriequote in der EU-Richtlinie RED III gibt vor, dass 42 Prozent der Wasserstoffnachfrage der Industrie im Jahr 2030 durch grünen Wasserstoff gedeckt werden sollen. Diese Verpflichtung gilt auf der Mitgliedsstaaten-Ebene, ihre Erfüllung verlangt aber weitere regulatorische Anreize für die Unternehmen, da die Zahlungsbereitschaft für grünen Wasserstoff in der Industrie aktuell unterhalb der Bereitstellungskosten liegt. Die regulatorische Komplexität und die unternehmensspezifische Mehrkostenbelastung können reduziert werden, wenn Instrumente bei messbaren und bereits regulierten Endprodukten ansetzen. Das zeigt die Analyse „Umsetzung der RED III in der deutschen Industrie“ des Energiewirtschaftlichen Instituts (EWI) an der Universität zu Köln im Auftrag der Förderinitiative Wasserstoff der Gesellschaft zur Förderung des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln e.V..
Die Analyse zeigt, dass bei der Definition von verpflichtenden Quoten grundsätzlich eine Herausforderung bei dem Bezug auf produzierte oder verkaufte Produkte besteht. Eine Industriequote, die bei in Deutschland produzierenden Unternehmen ansetzt, kann zu einem Wettbewerbsnachteil für deutsche Produktionsstandorte führen. „Dann könnten Primär-, Zwischen- oder Endprodukte vermehrt importiert werden, vor allem wenn es in diesen Branchen im Ausland keine vergleichbaren Vorgaben gibt“, sagt Dr.-Ing. Ann-Kathrin Klaas, Head of Research Area am EWI, die die Analyse mit Michaele Diehl und Jan Hendrik Kopp durchgeführt hat. „Wenn die Vorgaben für in Deutschland in Verkehr gebrachte Produkte gelten, führt das nicht zwingend zu einer Wasserstoffnachfrage in Deutschland. Grüne Produkte, die die Vorgaben erfüllen, könnten importiert werden.“
Effekt einer Industriequote an den Beispielen Ammoniak und Stahl
Die Analyse untersucht die Kostenwirkungen des Einsatzes von grünem Wasserstoff anhand zweier ausgewählter Wertschöpfungsketten. Die Ammoniakproduktion in Deutschland gehört zu den Branchen, die aktuell bereits grauen Wasserstoff einsetzen und damit direkt unter die Industriequote fallen würden. Der Einsatz von grünem Wasserstoff führt zu erheblichen Mehrkosten auf der Wertschöpfungsstufe der Ammoniakproduktion. Diese reduzieren sich zwar in den nachgelagerten Wertschöpfungsketten der Düngemittelproduktion und der Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Allerdings sinkt auch der Deckungsbeitrag dieser Produkte teils deutlich. Weiterhin führt die vielfältige Produktpalette zu einer hohen Komplexität, wenn Vorgaben für den Einsatz von grünem Wasserstoff bei Endprodukten ansetzen.
In der Stahlproduktion kann perspektivisch Wasserstoff eingesetzt werden, wenn die Produktion von der Hochofenroute auf die Direktreduktionsanlage umgestellt wird. Wird Rohstahl mit grünem Wasserstoff produziert und nach der Verarbeitung in der Autoproduktion eingesetzt, erhöhen sich die Produktionskosten eines Autos nur geringfügig um ca. 130 EUR. Weiterhin ist der Wasserstoffeinsatz durch eine geringere Produktvielfalt einfacher nachweisbar. 2025 wurden in Deutschland 4,1 Millionen Autos produziert. Wäre hier ausschließlich grüner Stahl eingesetzt worden, wären dafür ca. 4 TWh grüner Wasserstoff nötig gewesen.
Ansatzpunkt einer Industriequote entscheidet über Komplexität und Effekt
Setzt eine verpflichtende Industriequote für grünen Wasserstoff auf der ersten Stufe der Wertschöpfungskette an, dort wo der Wasserstoff eingesetzt wird, ergeben sich klare Investitionssignale und eine einfache Regulierung durch wenige Akteure und messbaren Wasserstoffeinsatz. „Allerdings können Mehrkosten für den grünen Wasserstoff häufig nicht (vollumfänglich) weitergegeben werden, da die nachgelagerten Wertschöpfungsstufen keine Anreize für den Einsatz von grünen Produkten aufweisen. Das kann zur Verlagerung der ersten Wertschöpfungskette ins Ausland führen“, sagt Klaas. Wenn eine verpflichtende Industriequote an einer nachgelagerten Wertschöpfungsstufe ansetzt, führt dies zu einer Nachfrage nach grünen Zwischenprodukten auf den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen. Die Mehrkosten können somit (mindestens) bis zur Stufe weitergegeben werden, bei der die Industriequote ansetzt. Allerdings werden die regulatorische Umsetzung, der Nachweis und die Zuordnung zunehmend komplexer.