Fast alle Großstädte in Deutschland haben ihren Wärmeplan fristgerecht vorgelegt. Eine EWI-Analyse von 57 Plänen zeigt: Sie geben die Leitplanken der Wärmewende an, sichern ihre Umsetzung aber nicht ab.
Am 30. Juni 2026 endete für Großstädte die Frist zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans (KWP). Die Wärmepläne liefern damit erstmals ein flächendeckendes Zielbild für die Wärmeversorgung. Fast zeitgleich hat der Bundestag mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen gestrichen, und damit den einzigen Hebel, die Ergebnisse der KWP in Pflichten für Gebäudeeigentümer zu übersetzen. Welche Heizungstechnologie sich durchsetzt, ob Wärmenetze gebaut werden und Gebäude sich anschließen, entscheiden weiterhin Versorger, Netzbetreiber und Eigentümer freiwillig.
Das zeigt die Analyse „Vom Wärmeplan zur Wärmewende – Was die kommunale Wärmeplanung in Großstädten leistet und wo sie an ihre Grenzen stößt“ des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln (EWI) im Auftrag der Förderinitiative Wärmewende der Gesellschaft zur Förderung des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln e.V. Die Analyse wertet die Umsetzungsstrategien aller 57 veröffentlichten Großstadt-Wärmepläne aus, ordnet die Grenzen des Instruments ein und diskutiert Handlungsoptionen innerhalb und außerhalb des Wärmeplanungsgesetzes.
Kommunen planen dort konkret, wo sie selbst handeln können
Alle 57 Pläne sehen ein Monitoring des Fortschritts und die Sanierung eigener Liegenschaften vor, 50 wollen die Wärmeplanung in der Bauleitplanung verankern, 45 fordern Transformationspläne für bestehende Wärmenetze. Am konkretesten sind die Pläne dort, wo Kommunen selbst handeln: bei eigenen Gebäuden, in der Verwaltung und mit Beratungsangeboten. Verbindliche Instrumente wie ein Anschluss- und Benutzungszwang für Wärmenetze nutzen bisher nur wenige Städte, etwa Hannover.
Die strukturellen Grenzen wiegen laut Analyse schwerer als die methodischen: Ein Wärmenetzbetreiber ist weder zum Bau noch zum Anschluss verpflichtet, ein Gasnetzbetreiber nicht zur Stilllegung. Mit dem Wegfall der 65-Prozent-Pflicht aus dem GEG gibt es auch keine Konsequenzen für Eigentümer mehr bei der Wahl einer bestimmten Heizung. Hinzu kommen methodische Schwächen der kommunalen Wärmeplanung: Die Annahmen zu Sanierungsraten und der Verfügbarkeit grüner Gase können frei gewählt werden und die Kosten des Stromnetzausbaus fließen in den Kostenvergleich der Versorgungsgebiete meist nicht ein. Dadurch ist ein fundierter Vergleich der Kosten für Fernwärme, Wärmepumpe und grüne Gase aus Systemsicht nicht belastbar. Davon hängt die Gebietseinteilung in der KWP ab.
Verbindlichkeit entsteht außerhalb des Wärmeplanungsgesetzes
Innerhalb der Wärmeplanung identifiziert die Analyse vier Verbesserungsoptionen:
Diese Maßnahmen machen die Gebietseinteilung belastbarer, aber nicht verbindlicher. Dafür kommen Instrumente außerhalb des Wärmeplanungsgesetzes infrage: kommunale Satzungen zur Nachfragesicherung für Wärmenetze, Festsetzungen in Bebauungsplänen, landesrechtliche Anforderungen an die Heizungswahl sowie eine gezielte Förderung von Flexibilität und Sanierung.
„Die Wärmeplanung ist genau dort am schwächsten, wo die Wärmewende entschieden wird: bei den Investitionsentscheidungen von Versorgern, Netzbetreibern und Eigentümern“, sagt Dr.-Ing. Ann-Kathrin Klaas, Head of Research Area am EWI, die die Analyse gemeinsam mit Tobias Leibfritz und Carina Schmidt erstellt hat. „Sie geben eine Richtschnur für die Wärmewende vor, die Umsetzung bleibt jedoch unverbindlich.“