Im Januar 2025 hat die Bundesnetzagentur einen Entwurf für Änderungen an der Anreizregulierungsverordnung vorgelegt. In einer Analyse untersuchen das EWI und das Öko-Institut, wie sich diese geplanten Anpassungen auf bestehende Fehlanreize im Netzbetrieb auswirken könnten.
Im derzeitigen Regulierungsrahmen werden innovative, betriebskostenintensive Lösungen oft nicht hinreichend angereizt. Kapitalintensive Netzausbaumaßnahmen sind für Netzbetreiber aufgrund diverser verzerrender Anreize attraktiver. So gibt es unter anderem einen Zeitverzug bei der Anerkennung laufender Betriebskosten in der Erlösobergrenze. Ebenfalls führt die Methodik im Effizienzvergleich und die höhere Vergütung von Kapitalkosten durch Eigenkapitalzinsen zu Anreizverzerrungen. Ausgaben für Forschung und Entwicklung außerhalb geförderter Projekte werden in der von der Bundesnetzagentur festgelegten Erlösobergrenze für Netzbetreiber nicht anerkannt, was zu einem aus Systemperspektive zu geringen Maß an Forschung und Entwicklung führen könnte.
Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die geplanten Anpassungen der Bundesnetzagentur zwar zur Verringerung einzelner Fehlanreize beitragen könnten, diese jedoch nicht vollständig aufheben. Zu diesen Anpassungen zählen z. B. ein geplanter unterperiodischer Betriebskostenabgleich ab 2029 sowie eine kürzere Regulierungsperiode für Verteilnetzbetreiber ab 2034. Diese Änderungen würden dazu führen, dass die Entwicklung von Betriebskosten früher in der Erlösobergrenze berücksichtigt und damit die Anreizverzerrung reduziert würde.