Professor Bettzüge in Expertenrat für Klimafragen berufen

Professor Bettzüge in Expertenrat für Klimafragen berufen
13. August 2020 |

EWI-Direktor Professor Marc Oliver Bettzüge wird Mitglied des unabhängigen Expertenrats für Klimafragen. Die Bundesregierung hat ihn und vier weitere Wissenschaftler*innen in das neue Gremium berufen.

Univ.-Prof. Dr. Marc Oliver Bettzüge, Direktor des Energiewirtschaftlichen Instituts (EWI) an der Universität zu Köln, wird Mitglied des unabhängigen Expertenrats für Klimafragen. Die Bundesregierung hat ihn mit vier weiteren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für eine Amtszeit von fünf Jahren in den neuen, unabhängigen Expertenrat für Klimafragen berufen. Das auf Grundlage des Klimaschutzgesetzes (KSG) eingesetzte Gremium prüft und bewertet jährlich die Emissionsdaten. Darüber hinaus soll der Expertenrat zu bestimmten Maßnahmenpaketen der Bundesregierung sowie zu wichtigen Einzelfragen der nationalen Klimapolitik Stellung beziehen.

Die weiteren Mitglieder des Expertenrats für Klimafragen sind

  • Prof. Dr. Thomas Heimer, Professor für Innovationsmanagement und Projektmanagement an der Hochschule RheinMain, Rüsselsheim,
  • Prof. Dr. Hans-Martin Henning, Direktor des Fraunhofer Instituts für Solare Energiesysteme (FhG ISE), Freiburg,
  • Dr. Brigitte Knopf, Generalsekretärin am Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC), Berlin,
  • Dr. Barbara Schlomann, Projektleiterin am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (FhG ISI), Karlsruhe.

Dazu sagt Univ.-Prof. Dr. Marc Oliver Bettzüge: “Der von der Bundesregierung eingesetzte, unabhängige Expertenrat soll die tatsächlichen Emissionsdaten in Deutschland einmal jährlich prüfen und bewerten (§ 12 Abs. 1 KSG). In diesem Zusammenhang wird es vor allem darum gehen, die entsprechenden Entwicklungen in den gesamtwirtschaftlichen Kontext und in die jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen einzuordnen, um die vielfältigen Wechselwirkungen – insbesondere bei möglichen Zielverfehlungen – zu erläutern. Darüber hinaus wird der Expertenrat zu bestimmten Maßnahmenpaketen der Bundesregierung sowie zu wichtigen Einzelfragen der nationalen Klimapolitik Stellung beziehen (§ 12 Abs. 2 und 3 KSG). Auf die Mitarbeit in dem breit und interdisziplinär besetzten Gremium freue ich mich.”