CO2-Bepreisung, Steuern, Abgaben und Umlagen

CO2-Preise für eine kosteneffiziente Energiewende

Deutschland hat sich im Bundes-Klimaschutzgesetz verpflichtet, seine CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 nahezu auf null zu reduzieren. Dazu muss mehr Strom aus erneuerbaren Energien kommen; außerdem müssen Häuser, Verkehr und die Industrie weitgehend klimaneutral werden. Dafür sind umfassende Investitionen nötig:

  • Gebäudesektor: Alte Öl- und Gasheizungen müssen durch moderne Gasheizungen bzw. Wärmepumpen ersetzt werden. Außerdem müssen Häuser gedämmt werden, damit sie weniger Energie benötigen.
  • Industriesektor: Die Industrie muss energieeffizienter werden und innovative Prozesse nutzen.
  • Energiesektor: Hier müssen die erneuerbaren Energien stark ausgebaut werden. Gleichzeitig sind Investitionen notwendig, um gesicherte Leistung und Netzstabilität zu gewährleisten.


Verzerrte Preissignale

Um die notwendigen Investitionen der kommenden Jahrzehnte zu koordinieren und gezielt den Ausstoß von CO2 zu vermeiden, ist ein sektorenübergreifender Ordnungsrahmen notwendig. In Bezug auf die verursachten Emissionen unterscheidet sich im aktuellen System jedoch die Belastung mit Steuern, Abgaben und Umlagen je nach Energieträger.

Insbesondere bei Strom ist der Anteil der „staatlichen Kostenbestandteile“ (zum Beispiel EEG-Umlage, Netzentgelte, Stromsteuer) deutlich höher als beispielsweise bei Gas oder Heizöl – jedenfalls pro Tonne ausgestoßener Treibhausgase. Diese unterschiedliche Belastung der Energieträger verzerrt die Preissignale und erschwert dadurch eine effiziente sektorenübergreifende CO2-Vermeidung. Aus ökonomischer Sicht wäre eine einheitliche CO2-Bepreisung sinnvoll, da dann die Preissignale in Bezug auf den CO2-Ausstoß effizient sind.

Das EWI analysiert Steuern, Abgaben und Umlagen und ihre Wirkung im Hinblick auf CO2-Vermeidung.

  • Einfluss der Covid-19-Pandemie auf die EEG-Umlage
  • Wirkung von CO2-Preisen auf private Haushalte und das gesamte Energiesystem
  • Netzentgelte
  • Effiziente Preissignale in der Sektorenkopplung

CO2-Preis für Verkehr und Gebäude

Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz versucht die Bundesregierung bereits, die Steuern, Abgaben und Umlagen pro Ausstoß einer bestimmten Menge Treibhausgase zwischen den Sektoren und Energieträgern anzugleichen. Die EEG-Umlage wird nun begrenzt und Strom so künftig nicht noch mehr belastet.

Außerdem gibt es seit Januar 2021 einen sektorenübergreifenden CO2-Preis, der für alle Energieträger in den Sektoren Verkehr und Gebäude gemäß ihrem CO2-Ausstoß erhoben wird. Dieser beträgt zu Beginn 25 Euro pro Tonne CO2 und steigt bis zum Jahr 2025 auf 55 Euro pro Tonne CO2. Damit ist beispielsweise Heizöl ab Januar 2021 um knapp 10 Cent pro Liter teurer geworden.

Damit bestehende Steuern, Abgaben und Umlagen eine kosteneffiziente CO2-Vermeidung unterstützen, müssen diese jeweils die tatsächlichen Kosten der Energie- und Infrastrukturnutzung („kostenreflexiv“) abbilden. Netzentgelte könnten zum Beispiel anschluss- oder leistungsbasiert erhoben werden; d.h. die arbeitsbezogene Komponente könnte entfallen. Auch im Verkehr sollten Steuern die tatsächlichen Kosten für die Nutzung von Infrastruktur und weiteren Externalitäten (z.B. Platzbedarf, Lärm, Feinstaub-Ausstoß) reflektieren.