Deutschland hat sich im Bundes-Klimaschutzgesetz verpflichtet, seine CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 nahezu auf null zu reduzieren. Dazu muss mehr Strom aus erneuerbaren Energien kommen; außerdem müssen Häuser, Verkehr und die Industrie weitgehend klimaneutral werden. Dafür sind umfassende Investitionen nötig:
- Gebäudesektor: Alte Öl- und Gasheizungen müssen durch moderne Gasheizungen bzw. Wärmepumpen ersetzt werden. Außerdem müssen Häuser gedämmt werden, damit sie weniger Energie benötigen.
- Industriesektor: Die Industrie muss energieeffizienter werden und innovative Prozesse nutzen.
- Energiesektor: Hier müssen die erneuerbaren Energien stark ausgebaut werden. Gleichzeitig sind Investitionen notwendig, um gesicherte Leistung und Netzstabilität zu gewährleisten.
Verzerrte Preissignale
Um die notwendigen Investitionen der kommenden Jahrzehnte zu koordinieren und gezielt den Ausstoß von CO2 zu vermeiden, ist ein sektorenübergreifender Ordnungsrahmen notwendig. In Bezug auf die verursachten Emissionen unterscheidet sich im aktuellen System jedoch die Belastung mit Steuern, Abgaben und Umlagen je nach Energieträger.
Insbesondere bei Strom ist der Anteil der „staatlichen Kostenbestandteile“ (zum Beispiel EEG-Umlage, Netzentgelte, Stromsteuer) deutlich höher als beispielsweise bei Gas oder Heizöl – jedenfalls pro Tonne ausgestoßener Treibhausgase. Diese unterschiedliche Belastung der Energieträger verzerrt die Preissignale und erschwert dadurch eine effiziente sektorenübergreifende CO2-Vermeidung. Aus ökonomischer Sicht wäre eine einheitliche CO2-Bepreisung sinnvoll, da dann die Preissignale in Bezug auf den CO2-Ausstoß effizient sind.
